Bewerbung

Der zulassungsbeschränkte Schwerpunkt Unternehmenskommunikation/PR richtet sich an Bachelor-Absolventen der Fachrichtungen Kommunikationswissenschaft/Publizistik. Jedes Jahr werden – ausschließlich zum Wintersemester – 25 Studierende in den Masterstudiengang aufgenommen.

Zum Schwerpunkt Unternehmenskommunikation/PR werden keine Wirtschaftswissenschaftler mehr zugelassen, nur noch kommunikationswissenschaftliche Bachelor-Absolventen.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind der Nachweis eines publizistik- oder kommunikationswissenschaftlichen Bachelorabschlusses oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der dazu keinen wesentlichen Unterschied aufweist. Insgesamt muss mindestens die Hälfte des gesamten Studienumfanges (min. 90 Leistungspunkte oder ein äquivalenter Umfang) in einem publizistik- oder kommunikationswissenschaftlichen Fach erbracht worden sein. Hiervon müssen mindestens zwölf Leistungspunkte im Bereich empirische Methodenlehre, darunter verpflichtend Statistik, erworben sein.

Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass die zwölf Leistungspunkte im Bereich empirische Methodenlehre, darunter verpflichtend Statistik, eindeutig aus Ihrer Leistungsübersicht bzw. Ihrem Transcript of Records hervorgehen, sodass wir nachvollziehen können, dass Sie diese Kenntnisse erworben haben. Sollte das nicht eindeutig aus Ihrer Leistungsübersicht hervorgehen, legen Sie bitte eine Bescheinigung Ihrer Dozenten bei, auf denen diese die genauen Inhalte der von Ihnen in diesem Bereich belegten Lehrveranstaltungen bzw. Module auflisten.

Eine Bewerbung ist auch mit einem vorläufigen Zeugnis möglich, sofern bereits mindestens 135 Leistungspunkte erworben wurden und diese nachgewiesen werden können. Achten Sie darauf, dass die Durchschnittsnote bei einer Bewerbung mit einem vorläufigen Zeugnis auf der Studienbestätigung durch die bisherige Hochschule klar ausgewiesen ist. Das Bachelor-Abschlusszeugnis muss in diesem Fall bis zum Ende des ersten Master-Semesters nachgereicht werden (31. März).

Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen.

Bei Studienbewerberinnen oder -bewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH) oder entsprechend dem „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) erforderlich. Dabei müssen die Stufen DSH-3 bzw. 4 x TDN 5 nachgewiesen werden.

Die Bewerbung erfolgt Online über das Studierendensekretariat der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Allgemeine und weiterführende Informationen zu den fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen und zur Onlinebewerbung stellt das Studienbüro auf folgender Homepage zur Verfügung. Für weitere Fragen zum Bewerbungsverfahren stehen Ihnen das Studienbüro des Instituts für Publizistik oder das zentrale Studierendensekretariat zur Verfügung:

 

Studienfachberatung für den Schwerpunkt Unternehmenskommunikation/PR im integrierten Master Kommunikation

Studienbüro des IfP
Institut für Publizistik
Georg-Forster-Gebäude
Jakob-Welder-Weg 12
55128 Mainz

E-Mail: studienbuero-publizistik@uni-mainz.de
Sprechstunde: Anmeldung zur Sprechstunde

 

Studierendensekretariat der Universität Mainz

Studierenden Service Center
Forum 1, 1. OG
55128 Mainz

Hotline: +49 (0) 6131 39-22122
Fax:      +49 (0) 6131 39-25402
E-Mail: studsek@verwaltung.uni-mainz.de